SiGeKO

Seit 1998 sind Bauherren verpflichtet, für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf ihren Baustellen Sorge zu tragen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, kann sich der Bauherr des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) der Revis bedienen.

  • Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
  • Aufstellen von SiGe-Plan
  • Sicherheitstechnische Überwachung der Baustelle
  • Koordination sicherheitsrelevanter Vorgänge