SiGeKO
Seit 1998 sind Bauherren verpflichtet, für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf ihren Baustellen Sorge zu tragen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, kann sich der Bauherr des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) der Revis bedienen.
- Maßnahmen zur Arbeitssicherheit
- Aufstellen von SiGe-Plan
- Sicherheitstechnische Überwachung der Baustelle
- Koordination sicherheitsrelevanter Vorgänge